Die allgemein gültigen Regeln für die Bauausführung gelten nicht für alle Witterungsverhältnisse und sind insbesondere im Winter nur bedingt anwendbar.
Warmes Wetter
Warme Witterung, windiges Wetter, direkte Sonneneinstrahlung, usw. haben starken Einfluß auf die Art der Ausführung von Putzarbeiten.
Vornässen, Feuchthalten, Abdecken, Einplanungen usw. können erforderlich werden.
Extreme Hitze oder starker Wind lassen ein Verputzen manchmal auch unmöglich machen!
Kaltes Wetter
Zum Zeitpunkt der Verarbeitung stellt der Nassmörtel ein wässriges System dar, das durch Frosteinwirkung zerstört werden kann. Frostschäden entstehen durch Volumenvergrößerung des gefrierenden Wassers. Der Schaden tritt in Form von blättriger Struktur und ungenügender Festigkeit der Putzlage in Erscheinung.
Die chemischen Reaktionen, die zur Erhärtung des Mörtels führen, kommen schon bei + 5 Grad (Objekttemperatur) praktisch zum Erliegen (Verminderung von Festigkeit, Putzhaftung, u.a.m.)
Putzarbeiten dürfen ohne besondere Schutzvorkehrungen nur dann durchgeführt werden, wenn die Luft-, Stoff- und Putztemperaturen über +5 Grad betragen.
Frostfreiheit muss bis zum Austrocknen des aufgebrachten Putzes sichergestellt sein.
Es ist zu beachten, dass bei bestimmten Putzen unter Umständen höhere Mindesttemperaturen erforderlich sein können. Bei jeder Putzart Herstellerangaben beachten!
In der kalten Jahreszeit ist beim Putzen von außenseitig (noch) nicht wärmegedämmten Flächen (z.B. Betondecken, Pfeiler) darauf zu achten, dass kein zu rasches Absinken der Bauwerkstemperatur erfolgt (Gefahr des Auffrierens des frischen Putzes!).
Feuchtes Wetter
Hohe Luftfeuchtigkeit läßt den Putzmörtel langsamer abbinden. Bei Gefahr von Starkregen sollte ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen eine Ausführung vermieden werden.
Bei eingefärbten Putzen kann sich der Kalkanteil herauskristallisieren und es kommt zum sogenannten ausblühen.
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